Evaluierung der Wirksamkeit der Regelungen der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung im Land Brandenburg

Projektbeschreibung

Vor dem Hintergrund steigender Mietpreise und einer angespannten Wohnungssituation haben die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, durch Rechtsverordnungen Maßnahmen zu ergreifen, die Mietpreisentwicklung zu regulieren. Im Zuge dessen wurden zwei wichtige Verordnungen eingeführt: die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung.

Das Land Brandenburg hat erstmals 2014 und zuletzt 2021 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die aktuelle Kappungsgrenzenverordnung, die seit dem 1. Januar 2021 gilt und bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleibt, beschränkt die Mieterhöhung bei bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden  auf 15 % innerhalb von drei Jahren. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung, auch Mietpreisbremse genannt, trat in Brandenburg erstmals 2016 in Kraft und wurde zuletzt ebenfalls 2021 neu aufgelegt und gilt für die selben 19 Gemeinden. Diese Verordnung gilt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 und legt fest, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten darf.

Im Jahr 2024 sollen die Auswirkungen der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung erneut evaluiert werden, um zu entscheiden, ob diese Regelungen verlängert werden sollen. Für den Fall, dass eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen angezeigt ist, muss geprüft werden, welche Gemeinden zukünftig Teil der Kulisse sind. Gleichzeitig soll die Evaluierung dazu dienen, die Nutzung bisheriger und möglicher weiterer Indikatoren zur Festlegung der Gebietskulisse zu überprüfen. Darüber hinaus sollen der Bedarf und die möglichen Auswirkungen einer Verordnung gemäß § 201a BauGB geprüft werden. Ziel dieser Evaluierung ist es, die Effektivität der bestehenden Regelungen zu bewerten und fundierte Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung dieser Instrumente zu geben.

Im Rahmen des Projekts erbringe ich, in enger Abstimmung und Arbeitsteilung mit dem Projektpartner, Leistungen im Bereich

  • Auswahl der Methode und der Indikatoren zur Evaluierung,
  • Konzeption, Durchführung und Auswertung einer Online-Befragung ausgewählter Kommunen,
  • Empfehlung für die zukünftige Ausgestaltung der Instrumente,
  • Bestimmung möglicher weiterer Indikatoren zur Festlegung einer neuen Gebietskulisse (falls erforderlich).
(Hinweis: Die von mir modifizierten und hier vorgestellten Projektbeschreibungen sind durch die jeweiligen Projektteilnehmenden gemeinsam entstanden)

Weitere Informationen

Zeitraum

November 2024 – Mai 2025

Projektpartner

RegioKontext GmbH

RegioKontext GmbH

Schlagworte

Evaluierung

Daten

Befragungen

Wohnen

Räumliche Analyse

Metropolregion